Erwin Adams – Unser neuer Bürgermeister in Großefehn?

Bürgermeisterwahl am Sonntag, den 3. November 2019 in Großefehn.

Erwin Adams
Erwin Adams Bürgermeisterkandidat Großefehn

Mit der letzten Landratswahl am 26.05.2019 haben wir unseren aktuellen Bürgermeister, Olaf Meinen, der seit rund 13 Jahren unserer Gemeinde vorsteht, erfolgreich zum Landrat des Landkreises Aurich gewählt. Damit ist das Amt des Bürgermeisters ab November in Großefehn vakant. Der Rat der Gemeinde Großefehn hat deshalb in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass am Sonntag, den 3. November 2019 ein neuer Bürgermeister gewählt werden soll.

Erwin Adams hat „seinen Hut bereits in den Ring geworfen“ (Bericht der ON vom 28.08.2019). Erwin Adams ist „Erster Gemeinderat“ und „Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters“ in der Gemeinde Großefehn. Erwin Adams „lebt Großefehn“. Er wurde in Großefehn geboren, er ist hier zur Schule gegangen und hat das Verwaltungsgeschäft in Großefehn von der Pike auf gelernt. Erwin Adams tritt als unabhängiger und parteiloser Kandidat am 3. November 2019 zur Wahl an.

Bürgermeisterwahl in Großefehn

Damit wir alle Erwin Adams wählen können und er als Einzelbewerber zur Wahl zugelassen wird, benötigt er als unabhängiger und parteiloser Kandidat Ihre Unterstützung. Erwin Adams benötigt 150 Unterstützungsunterschriften. Wenn Sie also Erwin Adams bei seiner Kandidatur unterstützen möchten, können Sie hier den Unterstützungsbogen als PDF herunterladen. Drucken Sie den Bogen aus, füllen Sie den Bogen aus und senden Sie den Bogen an:

Erwin Adams
Boßelstraße 67
26629 Großefehn

Mehr über Erwin Adams auf Facebook unter https://www.facebook.com/erwin.adams.779 und auf der Homepage https://www.erwinadams.de.

Hinweis: Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Großefehn ihren Wohnsitz haben, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

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