Corona / Covid-19: Touristen müssen spätestens am Sonntag, den 22.03.2020 Timmel verlassen haben…

Per Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 verkürzt der Landkreis Aurich die Frist bis alle Urlauber das Kreisgebiet spätestens verlassen haben müssen um drei Tage. Alle Urlauber sind jetzt aufgefordert, den Landkreis Aurich unverzüglich, spätestens aber bis Sonntag, 22. März 2020, zu verlassen. Das hat die Kreisverwaltung am Donnerstag angeordnet. Die Regelung gilt sowohl für die Inseln als auch das Binnenland und ist auch für Zweitwohnungsbesitzer bindend. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona/news.html.

Wir vermuten, dass auch in Kürze eine allgemeine, „Ausgangssperre“ bundesweit verfügt wird. Bayern ist hier mal wieder der Vorreiter. So hat Ministerpräsident Söder bereits vor zwei Stunden in einer Pressekonferenz diese Maßnahme für Bayern kommuniziert. Das Verlassen der Wohnung ist in Bayern ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt (Arbeit, Einkäufe, Arzt-, und Apothekenbesuche). Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben erlaubt, aber nur allein oder mit der Familie. Die Lebensmittelversorgung sei gesichert. Bei Verstoß gegen Bestimmungen drohen hohe Bußgelder. Mehr dazu https://news.google.com.

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