Zunächst möchten wir uns sehr herzlich bei Ihnen allen bedanken für die Teilnahme an unserem Gedankenaustausch zur Standortfrage in Bezug auf den geplanten Aufbau von Flüchtlingsunterkünften auf der SO3-Fläche in Timmel.
Es hat uns sehr gefreut, dass wir sehr unterschiedliche Stimmen, Positionen und Einschätzungen zu diesem Thema hören konnten, die sehr engagiert vorgetragen wurden, ohne dass die Diskussion auch nur zu einem Zeitpunkt entgleist ist. Für die Disziplin in der Diskussion sagen wir vielen Dank.
Bei dieser privat organisierten Veranstaltung sind wir bis an unsere räumliche Kapazitätsgrenze gegangen und konnten an diesem Abend in einer Gruppe von insgesamt 84 anwesenden Personen uns austauschen. Am kommenden Montag werden wir die Gelegenheit haben, diesen Dialog mit weiteren, relevanten Vertretern der Kommunalpolitik und Gemeindeverwaltung in einem größeren Rahmen fortzusetzen.
Wir konnten in den letzten Tagen feststellen, dass die Politik uns zuhört. Neben dem (fast) kompletten Ortsrat war auch der Vorsitzende des Rates der Gemeinde Großefehn, Detlev Schoone (SPD), zu dieser Veranstaltung gekommen. Durch die kurzfristig für Montag, den 24. April 2023 um 19 Uhr angesetzte Ortsratssitzung haben wir Hoffnung, dass die bereits in der Gemeinde Großefehn und in der Großefehn Tourismus GmbH getroffenen Gremienentscheidungen schnell zurückgedreht werden. Wir haben gehört, dass in dieser Sitzung auch Erwin Adams (parteilos), Bürgermeister der Gemeinde Großefehn und Geschäftsführer der GTG, sowie Till de Buhr, Fachgruppenleiter im Bauamt der Gemeinde Großefehn anwesend sein möchten und Fragen beantworten wollen. Nach Prüfung verschiedener Standortalternativen soll auch ein neuer Vorschlag präsentiert werden.
Wir freuen uns, wenn Sie ebenfalls zur Ortsratssitzung kommen. Vielleicht hat auch Ihr Nachbar an diesem Thema ein Interesse? Politik wird für Menschen gemacht und Politiker brauchen das Bürger-Feedback.
Unsere Kernfrage bei dem Gedankenaustausch am gestrigen Abend galt einzig und allein dem Standort mit der klaren Forderung: „Keine Flüchtlingsunterkünfte auf der SO3-Fläche in Timmel“.
Die Diskussion zeigte sehr unterschiedliche Positionen auf. Alle Teilnehmer konnten feststellen, dass es heutzutage in unserer Gesellschaft nicht mehr einfach ist über so ein Thema überhaupt zu sprechen. Während die einen mit einem sehr großen Herz von vielen positiven Erfahrungen beim Umgang mit Flüchtlingen berichteten, gab es auf der anderen Seite auch sehr viele Stimmen die eine generelle Unterbringung von Flüchtlingen im Touristen- und Luftkurort als sehr kritisch betrachten.
In dem Punkt, dass man eine erhöhte Kriminalität durch Flüchtlinge im Ort befürchtet schienen die Sorgen und Vermutungen der Diskussionsteilnehmer größer zu sein als die reale Gefahr.
Deutlich wurde jedoch, dass je nach Kulturkreis unter Umständen das Erscheinungsbild eines Flüchtlingsstandortes dem Flair und dem Marketingbemühungen eines Luftkurortes kontraproduktiv entgegenwirken kann. Als Beispiel wurde hier der „Knotenpunkt Warsingsfehn“ genannt. Hier haben Ferienhausvermieter scheinbar begründete Sorgen. Auch erste Feedbacks von Stammgästen lassen eine Abwanderung von Gästen und damit Umsatzeinbußen für die Vermieter befürchten. Das Feriengäste bereits in dieser Woche – allein durch die Thematisierung – zukünftige Buchungen in Frage stellten, konnten einige Ferienhausvermieter berichten.
Wir haben nachfolgend ein paar Aspekte und weitere Fragestellungen protokolliert, die bei der gestrigen Veranstaltung ebenfalls noch aufkamen und die man am Montag in der geplanten Ortsratssitzung bei dem Tagesordnungspunkt 4 noch einmal aufgreifen möchte.
Einige Diskussionsteilnehmer interessierte zunächst die Fragestellung, auf welcher Grundlage die Gemeinde Flüchtlingsunterkünfte errichten möchte. Hat sie hier gesetzliche Vorgaben oder ist dieses Engagement ein humanitärer Akt?
Die von der Gemeinde in das Spiel gebrachte flexible Nutzung von Mobilheimen, die bei Nichtbelegung durch Flüchtlinge an Touristen vermietet werden sollen, sahen einige Diskussionsteilnehmer durchaus problematisch. Teilnehmer, die aus Großstädten stammen und auch dort Flüchtlingsstandorte kennen, hielten es für eine Illusion zu glauben, dass man solche Unterkünfte flexibel nutzen kann und es nur mit einer Reinigung getan sein könnte.
Bei der Größe der Gruppe waren auch diverse Teilnehmer mit spürbar tiefen Verwaltungskenntnissen anwesend. Hier wurde bezweifelt, dass es rechtlich zulässig sei Unterkünfte an Touristen zu vermieten, die zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen angeschafft bzw. eingekauft wurden. Auch die von der großefehntjer Kommunalpolitik immer wieder in der Presseberichterstattung zitierte Aussage, dass es sich lediglich um fünf Unterkünfte für fünf ukrainische Familien handeln soll, sei eine romantische Vorstellung. Es handele sich bei der Anschaffung verwaltungstechnisch um 20 Unterbringungsplätze. Flüchtlinge würden zugewiesen. Es gebe keine rechtliche Möglichkeit, eine vom Landkreis erfolgte Zuweisung in diesem Punkt zu beeinflussen.
Während Ferienhausvermieter ein Absinken der Attraktivität ihres Ferienortes und den Verlust von Stammgästen und damit auch Umsatzeinbußen und Einkommensverluste befürchten, sehen andere sogar echte Kapitalverluste, wenn man aktuell oder auch zu einem späteren Zeitpunkt seine Immobilie veräußern möchte. Dass die Ferienhausvermietung ein realer Bestandteil ihres Einkommens sei wurde dabei genauso erläutert, wie der Aspekt, dass man eine Ferienimmobilie zum Zweck der Altersversorgung angeschafft habe und zum bestmöglichen Wert erhalten möchte, da das Niveau der staatlichen Renten sinkt. Auch wenn sich ein Kausalzusammenhang zwischen dem Nutzwert einer Immobilie und dem Vorhandensein einer Flüchtlingsunterkunft nicht herstellen lässt, handelt sich hier hierbei um ein klassisches Verhalten des Marktes. In Bezug auf diese Marktmechanismen konnten auch die anwesenden Immobilienmakler keine optimistischere Sichtweise an diesem Abend verbreiten.
Und dann Bestand noch Interesse mehr über das „Geschäftsmodell der GTG“ zu erfahren. Es kamen Fragen auf, wo das Geld zur Anschaffung solcher Unterkünfte herkommt. Wie kann eine kommunale Kapitalgesellschaft mit einer solch katastrophalen Finanzlage in der Gemeinde 300.000 Euro aufwenden? Steckt eventuell ein interessantes Business Modell für die GTG dahinter? Wieviel Geld kann die Gemeinde oder die GTG einnehmen, wenn Sie Flüchtlingsunterkünfte vorhält oder Flüchtlinge unterbringt? Aus Presseberichten zur 2015er/2016er Flüchtlingswelle wurden häufig „interessante Businessmodelle“ bei der Unterbringung von Flüchtlingen aufgezeigt und moralisch angeprangert.
Viele Diskussionsteilnehmer haben ihre Teilnahme für die Ortsratssitzung am Montag, den 24. April 2023 um 19 Uhr im RTC angekündigt und wollen die Möglichkeit nutzen hier mehr zu dem gesamten Themenkreis zu erfahren.
Im Rahmen des gestrigen Abends wurde aber nicht nur über Bedenken gesprochen, sondern auch über Unterstützungspotentiale, die in Timmel bei der Betreuung und Integration gehoben werden könnten. Weitgehender Konsens schien zu sein, dass – sofern vorhanden – im ersten Schritt eine Sprachbarriere aufgehoben werden müsse.
Abschließend sagen wir noch einmal Dankeschön für Ihre Teilnahme. Wir hoffen, dass Sie vielleicht auch noch weitere Interessenten für eine Teilnahme an der Sitzung des Ortsrates Timmel/Westgroßefehn am Montag, den 24. April 2023 um 19 Uhr im RTC in Timmel gewinnen können. Hinter diesem Link ist Ihre Einladung zur Sitzung. Ihre Stimme ist beim Tagesordnungspunkt 4 gefragt.
Wir sind dabei und freuen uns darauf den Dialog mit Ihnen und den Vertretern der Kommunalpolitik und Gemeindeverwaltung fortzusetzen.